Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Wir vertreten die Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht und im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts

Arbeitnehmer haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte

Werden die Rechte von Arbeitnehmern, auf welche Weise auch immer, verletzt, bietet das deutsche Arbeitsrecht umfangreichen Schutz und rechtliche Maßnahmen. Nicht nur Arbeitnehmer sind jedoch betroffen, sondern vielfach auch Arbeitgeber, wenn Mitarbeiter ihren Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht ordnungsgemäß nachkommen. Häufig schwelen Konflikte im Unternehmen, an denen nicht nur diese beiden Parteien beteiligt sind, sondern auch dritte, zum Beispiel Kollegen. Denken Sie nur an Mobbing am Arbeitsplatz, unerlaubte Weitergabe von Geschäftsinterna oder Diebstahl. Das Arbeitsrecht beinhaltet auch Fragen zur Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, sowie die Prüfung von Arbeitsverträgen und weiteren Vorgängen, auf die sich das Arbeitsrecht unmittelbar auswirkt. Das Individualarbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag beinhaltet die Bedingungen, unter denen das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wurde. Rechte und Pflichten beider Parteien werden idealerweise genau beschrieben. Als Rechtsanwaltskanzlei setzen wir uns für Ihr Recht als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ein. Neben der allgemeinen Beratung betreffend das Arbeitsrecht bieten wir Ihnen die bestmögliche individuelle Unterstützung. In vielen Fällen lässt sich eine außergerichtliche Vereinbarung zwischen den Parteien erreichen, was immer angenehmer ist, als der Gang vor das Arbeitsgericht. Manchmal lässt schluss darüber, wie der konkrete Fall zu behandeln ist.

Wir beraten Sie zu den folgenden Fragen

Diskriminierung am Arbeitsplatz
Kündigung durch den Arbeitgeber
Befristeter Arbeitsvertrag
Aufhebungsvertrag
Kündigung des Arbeitsvertrags
Arbeitszeit
Arbeitszeugnis
Elternzeit
Abmahnung
Abfindung
Mutterschutz
Ausbildung
Krankschreibung