Rechtsgebiete

Handels und Gesellschaftsrecht

Wir begleiten Sie mit großer Expertise im Rahmen der Gesellschaftsgründung, dem Unternehmensverkauf, Umstrukturierungsmaßnahmen und der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen

Wir beraten Unternehmensinhaber und Anteilseigner von GmbHs und  Personengesellschaften zu ihren Rechten und Pflichten als Gesellschafter

Das Handels- und Gesellschaftsrecht soll ferner einen erhöhten Schutz des Rechtsverkehrs garantieren, für Rechtsklarheit, Publizität, Transparenz und Vertrauensschutz sorgen. Personengesellschaften sind Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (KG). Unter die Sonderrechte für Kaufleute fallen auch die Handelsbräuche beziehungsweise das Handelsgewohnheitsrecht. Es handelt sich um allgemein unter Kaufleuten anerkannte Gebräuche und Rechte, die teilweise schon mehrere Jahrhunderte alt sind. Auf diese allgemein anerkannten Gepflogenheiten unter Kaufleuten nehmen sogar die Rechtsprechung und das Handelsgesetzbuch Rücksicht.

Wir beraten Sie zu den folgenden Fragen

Geschäftsführer, Geschäftsführerhaftung, Kündigung Geschäftsführer
Gesellschafterstreit
Gesellschaftsgründung
Restrukturierung Insolvenz
Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften
Aktiengesellschaft AG, Aktienrecht
Kapitalerhöhung Kapitalherabsetzung
Stiftungsrecht
Unternehmensnachfolge