Rechtsgebiete

Zivilrecht

Wir beraten Sie zu den wichtigen Fragen des Zivilrechtes wie das Vertragsrechte, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Schadenersatzrecht und vielen anderen, zum Zivilrecht gehörenden Rechtsgebieten

Das Zivilrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen den Rechtssubjekten

Im Zivilrecht sind die grundlegenden Regelungen betreffend Personen, Schuldverhältnisse und Sachen geregelt. Das Zivilrecht ist ein Teil des Privatrechts, betroffen sind also die Bürger auf der einen Seite und Unternehmen auf der anderen Seite. Die beiden Parteien sind gleichgestellt, was ihre Rechtsbeziehung angeht. Nicht nur Rechtsbeziehungen aufgrund von Verträgen gehören zum Zivilrecht, sondern alle Rechtsgrundlagen, die Ihr Leben als Privatperson bestimmen, zum Beispiel das Erbrecht, das Familienrecht und das Nachbarschaftsrecht. Um Ihre Ansprüche gegenüber Dritten durchzusetzen, sind auch Verjährungsfristen zu beachten, die in der Regel drei Jahre betragen. Richten Sie Ihre diesbezüglichen Fragen am besten rechtzeitig an die Kanzlei Sauerbier, damit Ihre Ansprüche gegenüber Dritten nicht verjähren.

Wir beraten Sie zu den folgenden Fragen

Autokauf und die damit verbundenen Kfz-Verträge
Werkvertragsrecht
Dienstvertragsrecht
Arbeitsverträge
Leasing und Leasingverträge
Schadensersatzansprüche
Kaufrecht
Vertragsrecht
Forderungsrecht
Werklohnforderungen